Wann bestehet Bestandsschutz bei elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln?
… wenn in Folgenormen oder Regelwerken keine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik gefordert wird
… wenn die Anlagen unter den zum Zeitpunkt der Errichtung bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für die sie ausgelegt waren, weiterhin betrieben werden
… wenn diese den zum Zeitpunkt ihres Errichten oder Herstellers gültigen DIN- und VDE- Bestimmungen entsprochen haben und diesen noch entsprechen
… wenn keine Mängel bestehen, die Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachen bedeuten